Steinburger Weiterbildungsverbund
 

Beratung: ArbeitnehmerInnen

Arbeitnehmer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird ein individueller Informations- und Beratungsservice hinsichtlich beruflicher Qualifizierung, Finanzierungsmöglichkeiten von Fortbildungen und Bildungsfreistellung angeboten.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich individuell und ganz unanhängig vom beruflichen Kontext weiterzubilden. Bildungsfreistellung oder „Bildungsurlaub“ bezeichnet dabei den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Fünf Tage Bildungsfreistellung im Kalenderjahr stehen allen Beschäftigten zu, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Schleswig-Holstein haben. Geregelt ist dies im Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG). Das Arbeitsentgelt wird bei Teilnahme an einer anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind von den Teilnehmenden jedoch selbst zu tragen.

Anerkannten Angebote für Schleswig-Holstein sind unter www.bildungsfreistellung.schleswig-holstein.de im Internet zu finden.

Kontakt:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7128, 24171 Kiel
Tel.: 04 31/9 88-48 20/1 oder 988-4644